Bodenseeschifferpatent Motor

Amtlich vorgeschriebener Führerschein zum Befahren des Bodensees für Motorboote über 4,41 KW (6 PS)

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • ärztliches Zeugnis über die Schiffsführertauglichkeit

Den Sportbootführerschein Binnen können Sie zusätzlich durch Umschreibung erhalten.